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Unser Dorf - Zeitungsberichte - 07.03.2008

„Dorfputz“
Auch Zuschüsse für private Bauten

Bis zu 60 000 Euro Fördermittel bei denkmalgeschützten Anwesen

 

Issigau – Die privaten Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen das Erscheinungsbild eines Dorfes. Deshalb beschränkt sich die Dorferneuerung nicht nur auf öffentliche Bereiche. Schließlich verhindern Investitionen privater Bauherren in leer stehende Bausubstanz und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser, dass die Ortskerne aussterben.

 

Aus diesem Grund bietet das Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an. So auch in Issigau, denn mit der Einleitung des Verfahrens können nun endlich geplante private Maßnahmen in Angriff genommen werden. Im Zuge der Gründung der Teilnehmergesellschaft (siehe oben stehenden Artikel) erläuterte Kurt Lohwasser, der für den Landkreis Hof Ansprechpartner des Amts für Ländliche Entwicklung Oberfranken, die Ziele und die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen für private Maßnahmen im Zuge der Dorferneuerung. Wie er ausführte, werden dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden gefördert. Der Regelfördersatz betrage dabei 20 Prozent der Nettokosten, höchstens 30 Prozent, maximal 30 000 Euro je Anwesen.

 

Zusätzlich zum Anwesen könne für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen noch ein Förderantrag gestellt werden. Auch hier greife die Förderhöhe von 20 Prozent, höchsten 30 Prozent der Nettokosten und maximal 5000 Euro pro Anwesen.

 

Ein höherer Regelsatz greift laut Lohwasser bei ortsplanerisch, kulturhistorisch und denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden. Hier liege der Regelfördersatz bei 30 Prozent der Nettokosten, höchstens 60 Prozent und maximal 60 000 Euro je Anwesen.

 

Lohwasser wies darauf hin, dass die privaten Maßnahmen nur gefördert werden, wenn diese im Verfahrens- beziehungsweise Fördergebiet liegen. Eindringlich warnte der Referent davor, mit der Baumaßnahme zu beginnen, bevor die Zustimmung vom Amt für Ländliche Entwicklung vorliegt. Selbst der Auftrag an eine Firma sei schon Baubeginn, warnte der Referent eindringlich. Die Ausführung der Maßnahme sollte innerhalb von drei Jahren beendet sein.

 

Lohwasser fügte aber an, dass eine Verlängerung schriftlich beantragt werden könne, was keinerlei Probleme nach sich ziehen wird. Auch Kostenmehrungen oder Abweichungen von der Bauausführung seien unverzüglich mitzuteilen.

 

Die zeitliche Bindung des Zuwendungszweckes ende zwölf Jahre nach Fertigstellung der Maßnahme. Sollte jemand nach sechs oder acht Jahren die geförderten baulichen Maßnahmen verändern oder abreisen, müssten auch die Zuschüsse zurückgezahlt werden, erklärte Lohwasser.

 

Maßnahmen unter 1000 Euro seien nicht förderfähig. Sollte jemand Baumaßnahmen in Eigenleistung erbringen, werde dies nicht bezuschusst, wohl aber das Material. Private Bauherren erhielten im Rahmen der Dorferneuerung zudem kostenlos Vorschläge von Experten und Skizzen von Architekten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten.

 

Ein „Knackpunkt“ in Issigau ist nach Worten des Referenten die typische Plattenverkleidung der 60er- und 70er- Jahre. Hier fließen im Regelfall nur Zuschüsse, wenn die Platten entfernt werden, zumindest an der Sichtseite des Hauses. Abschließend bat Kurt Lohwasser die Issigauer, keine Scheu an den Tag zu legen, was die Förderanträge angehe. Ein Anruf genüge, um auftretende Fragen schnell zu klären.